ganztags
16. März 2020 – 17. April 2020
Eine Notbetreuung wird eingerichtet.
Die Notfallbetreuung ist ausschließlich für Eltern folgender Berufsgruppen gedacht: Beschäftigte aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge!
Bitte beachten Sie, dass eine Betreuung in einer Notfallgruppe nur dann möglich ist, wenn beide Elternteile in einer der genannten Berufsgruppen tätig sind. Dies gilt auch für allein erziehende, sofern eine Betreuung durch den getrennt lebenden Partner nicht möglich ist.