Ergänzende Information zur Notbetreuung

Auch die Lebensmittelbranche gehört seit heute zu den Berufsfeldern, die ein Recht auf Notfallbetreuung haben, wenn beide Elternteile der bzw. einer der vorher genannten Berufsgruppe angehören.

Bei besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall) ist eine Betreuung im Einzelfall möglich. Betroffene Familien melden sich bitte beim Kindergarten.
Die Leitung des Kindergarten wird in Absprache mit der pädagogischen/ betrieblichen Leitung eine Lösung finden. Auch hier gilt, dass es beide Elternteile betreffen muss.

Hinweis: Der Kindergarten steht jederzeit für Fragen bereit. Auch das Kirchenamt gibt telefonische Auskunft.


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